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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Widerruf Autokredit: Mit dem Widerrufsjoker Fahrverbote umgehen

Drohende Fahrverbote und der Wertverlust ihrer Fahrzeuge verfolgt Dieselfahrer. Daran ändert auch das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket nichts. Im Gegensatz dazu kann der Widerrufsjoker vielen Verbrauchern helfen, den ungeliebten Diesel loszuwerden.

Um Fahrverbote für Diesel zu vermeiden, setzt die Regierung auf freiwillige Umtauschprämien der Autohersteller. Unter Umständen könnte es auch Hardware-Nachrüstungen geben - aber nur wenn die Autobauer mitspielen. "Verpflichtend sind die Maßnahmen für die Autohersteller nicht und da sie nur für bestimmte Städte vorgesehen sind, gehen viele Dieselfahrer ohnehin leer aus. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann für viele Verbraucher auch der Widerrufsjoker eine Lösung sein, um sich vor Fahrverboten und dem Wertverlust ihres Diesel-Fahrzeugs zu schützen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Widerrufsjoker wurde vor allem durch den Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt, kann seine Wirkung aber ebenso gut bei Autokrediten entfalten. Beim Kauf eines neuen Pkw oder auch Gebrauchtwagen bietet der Händler auch häufig die Finanzierung an und vermittelt einen Kredit der Bank. In diesen Fällen liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. "Das bringt vielen Verbrauchern in Zeiten des Abgasskandals einen entscheidenden Vorteil. Denn durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, der Verbraucher gibt sein Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine bereits gezahlten Raten zurück", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist dabei nicht davon abhängig, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Informationen verwendet hat. "Unserer Einschätzung nach sind vielen Banken derartige Fehler, die zum Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Kredits berechtigen, unterlaufen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerrufsjoker kann daher eine interessante und auch lukrative Lösung sein, um Fahrverboten zu entkommen. Denn selbst wenn die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann, springt durch den Widerruf häufig mehr Geld heraus als durch den Verkauf des Fahrzeugs.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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